
Bei international tätigen Unternehmen und bei österreichischen Unternehmen, die im Ausland auftreten, kommt es darauf an, die geltenden Vorschriften so anzuwenden, dass die Abgabenlast möglichst klein bleibt. Dazu ist es notwendig, nicht nur die Vorschriften der jeweiligen Länder genau zu kennen, sondern auch die bestehenden internationalen Vereinbarungen zum Vorteil des Klienten anwenden zu können.
Für österreichische Holdings, Konzern-Muttergesellschaften etc. ergeben sich viele Spezialfragen, deren rechtzeitige Klärung bei WTS-Intax in besten Händen liegt. Besonders bewährt sich in solchen Fällen die Zusammenarbeit mit dem internationalen WTS-Netzwerk, wo auch regional gültige Detailregelungen rasch und verläßlich geklärt werden können. Besonders ausführlich haben wir uns auch in der Vergangenheit mit dem Thema "Gruppenbesteuerung" in all seinen Facetten befaßt und auf diesem Gebiet umfangreiche, praktische Erfahrung gewonnen.
Aber auch KMU (Klein- und mittelständische Unternehmen) sind bei uns gut aufgehoben, weil wir Ihnen unsere speziellen Erfahrungen mit dem österreichischen Wirtschafts- und Abgabenrecht sowie unsere ausgezeichnete Branchenkenntnis zur Verfügung stellen können.
Ziel ist immer, eine rechtssichere Vorgangsweise zu finden, die unnötigen finanziellen Aufwand vermeidet. Diesem Gedanken fühlen wir uns verpflichtet.