Wichtigste Grundlage für die Forschungsprämie ist der § 108c EStG. (Link zum Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes)

Das Inkrafttreten des § 108c EStG ist mit §§124b Z 277 EStG und 124b Z 323 EStG geregelt.

Für die Antragstellung kann manchmal auch die Forschungsbestätigung gem. § 118a BAO von Interesse sein (Link zum Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes).

Auf der Basis des EStG wurde die Forschungsprämienverordnung erlassen. Hier finden Sie die geltende Fassung (Link zum Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes)

Die Richtlinien geben die Rechtsansicht des Finanzministeriums wieder und sollen eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen. Einige Randzahlen (RZ) betreffen die Forschungsprämie:

 

31a.1.1 Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung

RZ 8208 – 8208i (31a.1.1.1 Allgemeines) (Link zum Finanzministerium)

RZ 8208j – 8208q (31a.1.1.2 Jahresgutachten der FFG) (Link zum Finanzministerium)

RZ 8208r – 8208v (31a.1.1.3 Forschungsbestätigung) (Link zum Finanzministerium)

 

31a.1.2 Forschungsprämie für Auftragsforschung

RZ 8209 – 8209 d (Link zum Finanzministerium)

Entwurf des BMF aus 2017 für Änderungen der Richtlinien zur Forschungsprämie

Die hier präsentierten Texte sind noch nicht verfügt. Sie befinden sich in Begutachtung. Derzeit gelten noch die Texte, die vom BMF auf seiner Homepage angegeben sind. Die Entwürfe zeigen aber die absehbare Entwicklung. (Hier gehts zum Entwurf)

WTS-Intax
Steuerberatungs GmbH & Co KG

Am Modenapark 10/10 (2.Stock)
1030 Wien
T: +43 (0)1 242 66-0
office@wts-intax.at

WT-Code: 806413
Firmenbuch
FN 444320m
Handelsgericht Wien
UID-Nr.: ATU70102015
Geschäftsführung:
Dr. Hartwig Reinold
MMag. Dr. Jürgen Reinold
Peter Höntsch, MA


Persönlich haftender Gesellschafter: WTS-Intax Steuerberatungs GmbH; WT-Code: 802034; FN: 177551f.