Derzeit betreuen wir über 60 Firmen in Österreich bei der Geltendmachung der (steuerlichen) Forschungsprämie und bei sonstigen Anträgen auf Forschungsförderung, z.B. im Rahmen der Europäischen Union.
Bei der Forschungsprämie nach § 108c EStG sehen wir unsere Aufgabe darin, Sie beim gesamten Prozess zu begleiten und zu unterstützen: Von der Ermittlung der steuerlich förderbaren Projekte, der Erstellung der Texte für die technische Beschreibung, der Aufbereitung der Aufwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung sowie allen Fragen der Dokumentation bis hin zur Einreichung bei der Forschungsförderungsgesellschaft und bei dem Finanzamt.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Rückfragen des Finanzamtes, im Fall einer finanzbehördlichen Überprüfung und wir übernehmen auf Wunsch auch die Vertretung gegenüber den Finanzämtern und im Berufungsverfahren.
Ebenso unterstützen wir Sie bei Direktförderungen, u.a. bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), AMS und bei der EU-Kommission.
Unsere Leistungen für Sie:
- Wir begleiten und unterstützen Sie beim gesamten Prozess der Forschungsförderung und übernehmen die Abwicklung für Sie.
- Wir helfen beim Identifizieren von förderwürdigen Projekten.
- Wir erstellen gemeinsam mit Ihrem Unternehmen die technischen Dokumentationen der einzelnen Projekte.
- Wir helfen bei der Optimierung der Bemessungsgrundlage und beraten bei der Aufbereitung der Kostendetails.
- Wir fungieren als Berater bei der Entscheidung des geeigneten Verfahrens zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
- Wir betreuen und vertreten Sie bei dem Verfahren mit den Finanzämter und Betriebsprüfungen betreffend die Forschungsprämie sowie bei Rechtsmitteln.